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Über den Schweizer Kunstverein

Der 1806 als Gesellschaft Schweizerischer Künstler und Kunstfreunde gegründete und 1839 neu lan­cierte Schweizer Kunstverein ist die gesamtschweizerische Dachorganisation von aktuell 37 lo­kalen und regionalen Kunstvereinen und -gesellschaften mit ca. 45'000 Einzelmit­gliedern. Die meisten un­serer Mitgliedsektionen tragen eigene Kunsthäuser oder Ausstellungs­räume oder stehen solchen be­gleitend und unterstützend zur Seite. Dabei engagiert sich der Schweizer Kunstverein in folgenden Tätigkeitsfeldern:

Der Schweizer Kunstverein unterstützt seine Sektionen bei der Öffentlich­keitsar­beit
Im Bereich der Sektionspolitik leistet der Schweizer Kunstverein Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit. Angesichts der schwindenden Kulturberichterstattung in den Printmedien wird die Präsenz seiner Sektionen in den elektronischen Medien immer wichtiger.
Dazu gehören folgende Aktivitäten:
Videoporträts über die Sektionen des Schweizer Kunstvereins
Die Sektion des Monats auf der Website des Schweizer Kunstvereins

Der Schweizer Kunstverein setzt sich für die Vernetzung und den Austausch zwischen den Sektionen ein
Dazu gehören neben der Delegiertenversammlung auch eine jährlich sattfindende Konferenz für die Mitgliedsektionen und die dazugehörigen Ausstellungshäuser zu Themen, die alle unsere Mitglieder und ihre Ausstellungshäuser betreffen. Hier geht es zum neuen Projekt für den Austausch zwischen den Sektionen: Sektionen besuchen andere Sektionen

Herausgeber des Kunstbulletins (seit 1968)
Der Schweizer Kunstverein ist Gründer und Herausgeber des Kunstbulletins. Das erste Heft erschien 1968, finanziert wurde das Projekt durch die Herausgabe einer Grafikmappe. Mit heute über 30'000 Lesern ist die Zeitschrift seit Jahrzehnten selbsttragend und damit unabhängig. Die Mitglieder der Sektionen des Schweizer Kunstvereins erhalten KUNSTBULLETIN zu einem Vorzugspreis.

Kulturpolitische Ziele des Schweizer Kunstvereins
Der Schweizer Kunstverein vertritt die Interessen seiner Mitgliedsektionen auf gesamtschweizeri­scher Ebene und nimmt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel Einfluss auf die Kultur­politik. Nach Möglichkeit beteiligt er an Vernehmlassungen über kunst- und kulturpolitische Fragen.
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